Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Gewährleistungsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Gewährleistungsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Lieferungen von Produkten (im Folgenden „Produkte“) und für alle Dienstleistungen von TRM Filter d.o.o., Litijska cesta 261, 1261 Ljubljana - Dobrunje, Slowenien (im Folgenden „TRM Filter“) an Kunden bzw. Kunden von Kunden.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt am Tag der Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch TRM Filter an den Kunden zustande. Kataloge, Broschüren und Online-Veröffentlichungen gelten nicht als Angebotsaufforderung und sind für TRM Filter unverbindlich. Von den von TRM Filter angebotenen Spezifikationen abweichende Aufträge oder deren Änderungen bzw. Ergänzungen durch Kunden bedürfen für deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch TRM Filter. Auch Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch TRM Filter. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Aufhebung des Vertrages

Im Falle einer Auflösung des Vertrages durch den Kunden werden die TRM Filter bis zum Zeitpunkt der Auflösung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei einer Änderung des Vertrages auf Wunsch des Kunden gilt dies auch für alle TRM Filter bis zum Zeitpunkt der Vertragsänderung entstandenen Kosten.

4. Lieferumfang

Maßgebend für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung durch TRM Filter. Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte Waren und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Technische Unterlagen

Vom Kunden vor der Erteilung der Auftragsbestätigung erworbene technische Unterlagen (wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Gewichtsangaben usw.) sind unverbindlich und nur annähernd maßgebend. Die gültigen technischen Unterlagen in der jeweils genehmigten Fassung werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung übergeben. TRM Filter behält sich jederzeit das Recht auf Änderungen der technischen Unterlagen vor.

6. Preise

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben als Nettobeträge in EUR ohne Umsatzsteuer (USt.). Die Standardverpackung für Produkte ist im Nettopreis enthalten. Alle anderen Kosten, wie Sonderverpackung (z.B. Seefracht, Gefahrgut), Transport-, Express- und Nachnahmekosten bzw. sonstige notwendige Bescheinigungen, Genehmigungen, Zulassungen usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. Von TRM Filter erbrachte Nebenleistungen, wie z.B. Montage- und Einbauleistungen, sind ebenfalls nicht im Nettopreis enthalten. Darüber hinaus ist TRM Filter auch im Falle einer Änderung des Umfangs der vereinbarten Produkte/Dienst¬leistun¬gen oder Materialien/Ausführungen bzw. einer vom Kunde nachträglich gewünschten Verlängerung der Lieferfrist zu einer Preisanpassung berechtigt.

Bei Aufträgen mit einem Bruttopreis von weniger als 150,00 € werden zusätzlich Bearbeitungs /Ver¬pa¬ckungs¬kos¬ten in Höhe von 50,00 € berechnet.

Vorbehaltlich jeglicher Änderungen gemäß Absatz 1 dieses Paragraphen sind alle von TRM Filter angegebenen Preise grundsätzlich Festpreise. Abweichend davon können Preisänderungen vorgenommen werden, wenn die Differenz zwischen dem für den Monat der Rechnungsstellung geltenden monatlichen slowenischen Verbraucherpreisindex (auf Slowenisch: „mesečni indeks cen življenjskih potrebščin“, veröffentlicht vom Statistischen Amt der Republik Slowenien) und dem für den Monat der Auftragsbestätigung für dieselben Produkte oder Dienstleistungen (Basiswert) geltenden monatlichen slowenischen Verbraucherpreisindex mehr als 2,00 % beträgt. Bei einem Anstieg des monatlichen Verbraucherpreisindexes um mehr als 2,00 % wird der Rechnungspreis um denselben Prozentsatz erhöht (Gesamtdifferenz zwischen den verglichenen Indizes). Bei einer Senkung des monatlichen Verbraucherpreisindexes um mehr als 2,00 % wird der Rechnungspreis um denselben Prozentsatz gesenkt (Gesamtdifferenz zwischen den verglichenen Indizes). Preissenkungen oder er¬hö¬hun¬gen erfolgen automatisch und werden auf der Rechnung ausgewiesen.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von TRM Filter spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Lieferung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Kunde TRM Filter unverzüglich eine Mahngebühr in Höhe von 50,00 € (Kosten des Mahnschreibens), einschließlich gesetzlicher Verzugszinsen, falls Letztere die Höhe der Mahngebühr übersteigen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, behält sich TRM Filter vor, weitere Lieferungen zurückzuhalten (einschließlich Ersatzteile).

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht zur Aufrechnung von Forderungen von TRM Filter mit Gegenforderungen berechtigt. Letzteres gilt auch für Lieferungen aus Rahmenverträgen.

8. Lieferbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten alle Termine, Fristen und Liefertermine als unverbindlich. Ausdrücklich schriftlich vereinbarte Liefertermine und fris¬ten sind eingehalten, wenn die Lieferung im Werk bis zu ihrem Ablauf abgeschlossen wurde. Bei Lieferverzug durch TRM Filter wird davon ausgegangen, dass der Kunde weiterhin auf der Lieferung besteht, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Schadensersatz bei Lieferverzug oder Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgen die Lieferungen ab Werk Ljubljana (EXW = ex Works / Incoterms 2020).

9. Einbau und Einsatz von TRM-Filter-Produkten

Die Inbetriebnahme und Wartung von TRM-Filter-Produkten dürfen ausschließlich durch geschultes und von TRM Filter zertifiziertes Personal erfolgen.

TRM-Filter-Produkte sind in Übereinstimmung mit den aus den jeweils gültigen und aktuellen technischen Datenblättern sowie Einbau- und Betriebsanleitungen hervorgehenden Anforderungen einzubauen und einzusetzen. TRM Filter übernimmt keine Haftung bzw. Gewährleistung für nicht von zertifiziertem Personal gewartete Produkte.

10. Technische Daten

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, enthalten die von TRM Filter veröffentlichten Kataloge, Broschüren, Webseiten, Datenblätter und Bedienungsanleitungen bzw. sonstige Veröffentlichungen in Text /Bild¬form (z.B. Kopien oder Aufzeichnungen) eine unverbindliche Beschreibung von Eigenschaften bzw. Verwendungsmöglichkeiten der von TRM Filter gelieferten Produkte und stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar. Eigenschaften gelieferter Produkte können in Material, Farbe oder Form von den Abbildungen oder ausgestellten Stücken abweichen. TRM Filter übernimmt keinerlei Haftung für die Eignung/Kompatibilität der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck. Die von TRM Filter mitgeteilten technischen Daten sind lediglich als Orientierungshilfe zu verstehen. TRM Filter behält sich das Recht vor, mitgeteilte technische Daten der Produkte zu ändern oder andere, gleichwertige Drittprodukte anstelle der bestellten zu liefern.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen von TRM Filter gegenüber dem Kunden bleiben die gelieferten Produkte Eigentum von TRM Filter.

12. Gefahrenübergang

Der Nutzungs- und Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt mit Übergabe der Produkte an einen Transporteur oder Abholung durch den Kunden. Gerät der Kunde mit der Abholung der Produkte in Verzug, so erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden mit dem Beginn des ersten Verzugstages.

13. Untersuchungspflicht

Produkte und Dienstleistungen sind vom Kunden unverzüglich nach deren Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel sind TRM Filter innerhalb von 8 Werktagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt das Produkt bzw. die Dienstleistung als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt, schriftlich zu rügen.

14. Garantie

TRM Filter leistet Gewähr dafür, dass die von TRM Filter gelieferten Produkte den Anforderungen entsprechen, die ausdrücklich aus den zugehörigen, dem Kunden bei der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung übergebenen Datenblättern hervorgehen. Bei mehreren Datenblattversionen ist die jeweils zuletzt übergebene Version gültig.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden oder Mängel, die dadurch entstanden oder verursacht wurden, dass entweder der Kunde selbst oder dem Verantwortungsbereich des Kunden anzurechnende Dritte:

a) die Produkte nicht in Bereichen einsetzen, die den in den Datenblättern oder Montage und Betriebsanleitungen festgehaltenen Anforderungen entsprechen, insbesondere in Flugzeugen und anderen Lufttransportmitteln;

b) die Produkte entgegen den einschlägigen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen einsetzen oder nicht den Anweisungen von TRM Filter (insbesondere in Bezug auf Montage-, Einbau- und Betriebsanforderungen) bzw. den auf den Datenblättern oder in den Montage und Betriebsanleitungen festgehaltenen Anforderungen Folge leisten;

c) die Produkte mangelhaft oder unsorgfältig bzw. nicht gemäß dem jeweiligen Stand der Technik montieren, handhaben oder einbauen, die Produkte nicht durch ordnungsgemäß geschultes Personal einbauen bzw. montieren lassen;

d) Änderungen oder Reparaturen an Produkten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TRM Filter vornehmen;

e) Verschleiß an den Produkten durch unsachgemäßen oder zweckfremden oder übermäßigen Gebrauch verursachen;

f) die Produkte unsachgemäß lagern;

g) mit der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber TRM Filter in Verzug geraten; sowie

h) bei Korrosionsschäden jeglicher Art;

i) bei vom Kunden oder von Dritten zu verantwortenden Schäden;

j) bei Mängeln infolge außergewöhnlicher Betriebszustände, deren Abänderung außerhalb des Einflussbereiches von TRM Filter liegt;

k) bei allen mittelbaren Schäden, insbesondere Ersatzansprüchen für Betriebsstörungen und bauliche Veränderungen, sowie Schäden an anderen, nicht zur Lieferung von TRM Filter gehörenden Betriebsmitteln.

Für Handlungen oder Unterlassungen von Erfüllungsgehilfen des Kunden haftet der Kunde wie für eigene Handlungen.

Bei rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung des Mangels (innerhalb der Garantiefrist) liegt es im Ermessen von TRM Filter, die defekten Produkte entweder durch gleiche oder gleichwertige zu ersetzen, sie auf eigene Kosten zu reparieren oder reparieren zu lassen oder dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des bezahlten Nettopreises des defekten Produkts zu erteilen. Die für die Ersatzlieferung anfallenden Nebenkosten (wie Transport etc.) werden vollumfänglich vom Kunden getragen. Die Garantiezeit für ersetzte Teile beträgt 12 Monate. Beträgt die verbleibende Garantie für das gesamte Gerät mehr als 12 Monate, erlischt die Garantie für ersetzte Teile mit Ablauf der Garantie für das gesamte Gerät. TRM Filter kann den Kunden verpflichten, zur Schadensverhütung bestimmte mangelhafte Produkte oder Teile von Produkten auf einer Kundenanlage auszutauschen, wobei angemessene und von TRM Filter anerkannte Aufwendungen des Kunden in diesem Zusammenhang zu Lasten von TRM Filter gehen.

Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte mit beigefügter Garantieerklärung (im Folgenden „Produkte, die unter die Garantie fallen“) und erstreckt sich nicht auf Produkte ohne beigefügte Garantieerklärung.

Die sonstigen Garantiebedingungen für Produkte, die unter die Garantie fallen, können der jeweiligen Garantieerklärung, die von TRM Filter an den Kunden übergeben wurde, entnommen werden.

Sofern für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung von TRM Filter nicht anders schriftlich festgelegt (z.B. in der Garantieerklärung), gilt dieser § 13 gilt für alle Produkte, die unter die Garantie fallen.

15. Haftungsausschluss

Die Haftung von TRM Filter ist in § 13 (Garantie) abschließend beschrieben. Alle sonstigen Ansprüche des Kunden in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere solche auf Preisminderung oder Änderung von Produkten oder Dienstleistungen, sind ausgeschlossen und gelten nicht.

Für nicht von der Garantie abgedeckte Ansprüche steht dem Kunden kein Schadensersatz zu. Insbesondere haftet TRM Filter nicht für Kosten der Schadensursachenermittlung und für Gutachterkosten sowie für mittelbare Folgeschäden (einschl. Mangelfolgeschäden) aller Art wie Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Einnahmeausfall, entgangenen Gewinn etc., soweit diese nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von TRM Filter zurückzuführen sind.

Soweit die Haftung von TRM Filter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TRM Filter.

16. Haftungsfreistellung

Im Zusammenhang mit den in §§ 13 und 14 genannten Ereignissen stellt der Kunde TRM Filter auf erstes Anfordern vollumfänglich von jeglichen Ansprüchen Dritter gegenüber TRM Filter frei. Dies gilt auch für Produkthaftungsansprüche.

17. Höhere Gewalt

Im Falle von Umständen, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert werden können, haften weder TRM Filter noch der Kunde für Schäden irgendwelcher Art, unabhängig davon, ob sie bei TRM Filter oder beim Kunden oder einem Dritten eintreten. Zu diesen Umständen gehören z.B. Epidemien, Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Auffuhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder mangelhafte Lieferungen erforderlicher Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren, Nichtverfügbarkeit wesentlicher Komponenten, behördliche Maßnahmen oder Verfügungen, Embargos, Exportbeschränkungen oder andere bedeutende Beschränkungen und Naturkatastrophen sowie andere weitgehend außerhalb des Einflussbereiches von TRM Filter oder des Kunden liegende Ereignisse.
Eine Aussetzung oder Verzögerung von Zahlungen unter Berufung auf diese Bestimmungen ist nicht zulässig. Beide Parteien werden jeweils unverzüglich alle sinnvollen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden abzuwenden, oder, falls sie doch eintreten, deren Umfang auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

18. Weiterverkauf

Im Falle eines Weiterverkaufs der Ware hat der Kunde seinen Käufer mindestens zu den gleichen Gewährleistungsausschlüssen (§§ 13 und 14) zu verpflichten.

19. Änderungen

TRM Filter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

20. Vertraulichkeit und geistige Eigentumsrechte

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vom Vertragspartner erhaltene und sich auf den Vertragspartner oder auf dritte Vertragspartner beziehende Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder zum Nachteil des Vertragspartners oder dritter Vertragspartner zu verwenden und sie vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Sie verpflichten sich ferner, Mitteilungen über den Inhalt und die Durchführung dieses Vertrages nur im gegenseitigen Einvernehmen der Öffentlichkeit und Dritten zugänglich zu machen. Dies bezieht sich auch auf die Regelung des Informationsaustausches im Umgang mit Kollegen, Kunden, Lieferanten und Banken. Dieser § 19 gilt auf unbestimmte Zeit, auch nach Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Marken, Handelsnamen, Erfindungen, Modelle, Patente und/oder Produktbezeichnungen von TRM Filter (im Folgenden „geistige Eigentumsrechte“) in irgendeiner Weise anders als ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber TRM Filter zu nutzen oder zu verwerten. Der Kunde darf keine Anmeldung geistiger Eigentumsrechte Dritter, die geistigen Eigentumsrechten von TRM Filter ähnlich sind oder mit diesen kollidieren, vornehmen oder deren Anmeldung unterstützen.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Republik Slowenien unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“).

Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Ljubljana, Slowenien.

Ljubljana, März 2020