ATEX = »ATmosphere Explosive«

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Seit dem 1. Juli 2003 gelten in der Europäischen Union zwei neue Normen zur Sicherheitsgewährleistung in explosionsfähigen Atmosphären:
- ATEX 137 (1999/92/EK): regelt die Arbeitersicherheit in explosionsfähigen Atmosphären.
- ATEX 95 (94/9/EK): regelt die Anforderungen für die Anlagen, die in explosionsfähigen Atmosphären betrieben werden.
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Der Anwendungsbereich der Richtlinie (94/9/EK) beinhaltet auch die Sicherheits-, Kontroll- und Bedienungsanlagen, die zum Einsatz außerhalb explosionsfähiger Atmosphären bestimmt sindsie sind. Sie sind jedoch zugleich notwendig oder nützlich für den sicheren Betrieb der Ausrüstung oder der Schutzsysteme hinsichtlich einer Explosionsgefahr.
Die am meisten verwendeten Begrife:
- Ausstattung bedeutet Maschinen, Geräte, fixierte oder bewegliche Anlagen, Kontrollteile und deren Ergänzungen sowie Erkennungs- oder Vorbeugungssysteme, die separat oder zusammen zur Bildung, Transport, Lagerung, Messung, Aufsicht und Umwandlung der Energie und/oder Bearbeitung der Baustoffe bestimmt sind und die durch ihre eigenen potentiellen Entzündungsquellen explosionsfähig sind.
- Explosions-Schutzsysteme bedeuten geformte Einheiten, die für das augenblickliche Anhalten von Explosionen im Entstehen und/oder zur Einschränkung der Wirkungsreichweite der Flammen und des Explosionsdrucks angewendet werden. Die Explosions-Schutzsysteme können in der Ausstattung eingebaut sein, oder werden separat als autonome Systeme vermarkt.
- Bauteile sind alle Teile, die für den sicheren Betrieb der Ausstattung und der Schutzsysteme notwendig sind, die aber nicht selbstständig funktionieren können.
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphären sind ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Staub unter atmosphärischen Bedingungen, in denen sich ein Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.
- Potentiell explosionsfähige Atmosphäre ist eine Atmosphäre, die aufgrund der lokalen Verhältnisse oder Verhältnisse am Arbeitsplatz explosiv werden kann.
Gruppen und Kategorien der Ausstattung:
- Die Ausstattungsgruppe I beinhaltet die Ausstattung, die in den unterirdischen Bergwerkbereichen angewendet wird und in den Bereichen der Maschinen an der Oberfläche solcher Bergwerke, die vom Flözgas und/oder entzündbaren Staub gefährdet werden.
- Die Ausstattungsgruppe II beinhaltet die Ausstattung, die an anderen, durch explosionsfähige Atmosphären gefährdeten Plätzen, angewendet wird.
Zoneneinteilung
Nach den Vorschriften über den Explosionsschutz werden die explosionsgefährdeten Bereiche aufgrund der Frequenz bzw. Wahrscheinlichkeit der Entstehung und Dauer der explosionsfähigen Atmosphäre in Explosionszonen eingeteilt:
- Zone 0: Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
- Zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
- Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht, oder aber nur kurzzeitig, auftritt.
- Zone 20: Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
- Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.
- Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
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